Fachanwalt für Familienrecht

Ich darf seit August 2002 den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ führen.

Voraussetzung für die Verleihung dieses Titels "Fachanwalt für Familienrecht" ist die Bearbeitung von 120 familienrechtlichen Fällen in einem Zeitraum von drei Jahren, wovon mindestens die Hälfte der Fälle gerichtliche Verfahren sein mussten.

 

Darüber hinaus waren unter anderem besondere Kenntnisse in den Bereichen:

Materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht nachzuweisen, welche folgende Unterbereiche umfasste:

  • Scheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht

 

Zum Erwerb des Fachanwaltstitels musste ich darüber hinaus an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilnehmen. Dieser umfasste 120 Zeitstunden, in denen schriftlichen Abschlussarbeiten durchgeführt wurden.

Ich musste darüber hinaus jährlich auf dem Gebiet des Familienrechts entweder wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Die Gesamtdauer der Fortbildungsveranstaltung durfte bis zum Jahr 2014 zehn Zeitstunden und ab dem Jahr 2015 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.

Inzwischen habe ich an 21 Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen, die das gesamte Familienrecht umfassen.

 


Video-Tipps Familienrecht

Wir erläutern Ihnen in unseren Videos komplizierte Sachverhalte zu familienrechtlichen Themen auf einfache und unterhaltsame Art.
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