Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ich darf seit Oktober 2006 den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ führen.

Zum Erwerb des Fachanwaltstitels muss ich darüber hinaus an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilnehmen. Dieser umfasste 120 Zeitstunden, in welchem auch schriftlichen Abschlussarbeiten durchgeführt wurden.

 

Für diesen Titel mussten 160 Fälle bearbeitet werden und es wurden drei Klausuren á 5 Stunden geschrieben. Der Lehrgang hat auch das Haftungsrecht umfasst, insbesondere die Rubriken:

  • Fahrzeugschaden
  • Fahrzeugausfall
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden
  • Unterhaltsschaden und weitere Personenschäden

 

Im Rahmen des Vertragsrechts wurden folgende Rubriken bearbeitet:

  • Probleme beim Fahrzeug-Kaufvertrag
  • Probleme mit der Kraftfahrzeugkaskoversicherung
  • Probleme mit der Haftpflichtversicherung

Inzwischen habe ich an 8 Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen, die das gesamte Verkehrsrecht umfassen.

Ansonsten sind die Voraussetzungen und die jährlichen Fortbildungsveranstaltungen wie beim Familienrecht.