Ablauf der Onlinestraf- und Bußgeldsachen
- Sie füllen den Aufnahmebogen aus und übersenden diesen mit einer unterzeichneten Vollmacht an mich zurück.
- Ich fordere daraufhin die Bußgeld- oder die Strafakte an.
- Der Inhalt der Akte wird dann mit Ihnen zu erörtern sein, sei es per E-Mail, sei es telefonisch oder bei einem Besprechungstermin in der Kanzlei.
- Sodann wird die Entscheidung getroffen werden, ob Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen oder ob eine Einlassung für Sie abgegeben werden sollte.
- Gegebenenfalls ist ein Gutachten einzuholen.
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind (um die Deckungszusage, kümmere ich mich), könnte, soweit dies erforderlich sein sollte, auf Kosten des Rechtsschutzversicherers ein Gutachten eingeholt werden (z.B. um technische Fragen im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtphasen zu klären).
- Danach entscheidet sich, ob das Verfahren eingestellt oder ein Gerichtstermin anberaumt wird.
- In dem vom Gericht anzuberaumenden Termin, den ich mit Ihnen selbstverständlich wahrnehmen werde, wird dann erörtert werden, ob das Verfahren eingestellt werden kann oder nicht.
Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, würden etwaige Zeugen angehört werden, die Sach- und Rechtslage würde erörtert und es würde das Plädoyer folgen. In Bußgeldsachen lediglich von mir und in Strafsachen auch von der Staatsanwaltschaft.
In aller Regel würde sodann unmittelbar nach meinem Plädoyer das Urteil des Gerichts folgen.
- Beachten Sie bitte, dass in Bußgeldsachen und in Verkehrsstrafsachen keine Prozesskostenhilfe gewährt wird. Für die entstehenden Gebühren müssten Sie also selbst aufkommen. Über die Höhe der Gebühren berate ich Sie natürlich gerne. Dies gilt nicht, wenn Sie eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und diese eintrittspflichtig ist. Sollte eine Straftat vorsätzlich begangen sein, so behält sich der Rechtsschutzversicherer nach Überprüfung vor, für die Anwaltskosten bzw. bei Gericht anfallende Kosten nicht aufzukommen.