Ablauf der Online-Verkehrsregulierung
Sie füllen den Aufnahmebogen aus und übersenden diesen nebst einer von Ihnen unterzeichneten Vollmacht an mich zurück.
- Ich schreibe den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners an und mache Ihre Ansprüche geltend, sofern ich zu dem Ergebnis komme, dass der Unfallgegner zumindest eine Teilschuld am Zustandekommen des Unfalls trifft.
Sollte ein Haftpflichtversicherer nicht existieren, beispielsweise bei Fußgängern oder Radfahrern, die den Unfall verursacht haben, würden diese selbstverständlich anstatt des Versicherers angeschrieben werden.
- Sollten Sie über eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung verfügen, würde ich diese anschreiben und um Deckungszusage bitten.
- Die Antwort des Versicherers lässt in aller Regel 2-3 Wochen auf sich warten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Angelegenheit dann endgültig abgeschlossen ist.
Je nach Umfang dauert die Schadensregulierung durch den Versicherer drei Wochen bis zu mehreren Monaten, je nachdem, ob noch gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen ist oder nicht.
- Sollten die Ansprüche zu Ihrer Zufriedenheit durch den Versicherer oder andere Dritte reguliert worden sein, würde die Angelegenheit abgeschlossen werden können.
Wenn der Versicherer sämtliche Schadenspositionen von Ihnen übernimmt, hat er auch für die bei mir entstehenden Gebühren aufzukommen.
- Sollte eine Regulierung nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt sein, wären mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Klage zu erörtern.
- Ich würde dann die Klage entwerfen, Ihnen einen Entwurf zur Verfügung stellen, damit Sie den Entwurf auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen können.
Sollten Sie mit dem Entwurf einverstanden sein, könnte die Klage an das zuständige Amts- bzw. Landgericht weitergeleitet werden.
- Mit der Einreichung der Klage sind in der Regel auch so genannte Gerichtskosten fällig. Diese wären dann vor Einreichung der Klage von Ihnen zu verauslagen bzw. auf mein Konto zu überweisen. Ich würde diesen Betrag dann an das zuständige Gericht weiterleiten.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, würde ich vorab diese von der beabsichtigten Klage in Kenntnis setzen und um Deckungszusage bitten. Der Rechtsschutzversicherer würde dann für Sie die Gerichtskosten, abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung zahlen.
Eine andere Möglichkeit wäre die Finanzierung des Prozesses, durch die so genannte Prozesskostenhilfe.
Prozesskostenhilfe wäre Ihnen zu bewilligen, wenn Sie nicht in der Lage sind für die Kosten des Rechtsstreits aufzukommen und die Führung des Rechtsstreits hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Gerne überprüfen wir für Sie, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.
Sollte Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt werden, würde diese zwar die Gerichtskosten und die Gebühren Ihres Anwalts sowie etwaig anfallende Gutachterkosten umfassen, nicht jedoch die Gebühren, im Falle eines Unterliegens im Prozess, die bei dem gegnerischen Anwalt angefallen sind.
Für diese müssten Sie im Falle der Bewilligung der Prozesskostenhilfe in jedem Fall selbst aufkommen, wenn Sie unterliegen.
- Nach Einreichung der Klage wird der Gegenseite die Möglichkeit gegeben, auf die Klage zu erwidern.
- Wir werden sodann ebenfalls noch einmal zu diesem Vorbringen des Unfallgegners eine Stellungnahme abgeben können.
Je nach Umfang der Angelegenheit wird das Gericht dann einen Verhandlungstermin anberaumen.
In dem Verhandlungstermin, den Sie in aller Regel ebenfalls wahrnehmen werden, wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Termin schließt dann mit der so genannten Anberaumung eines Verkündungstermines.
In aller Regel wird dieser sogenannte Verkündungstermin dann 2-3 Wochen nach der Verhandlung anberaumt.
In diesem Verkündungstermin, zu dem Sie nicht erscheinen müssen, wird dann entweder ein Urteil verkündet oder aber ein Beweisbeschluss erlassen oder eventuell ein Hinweis- und Auflagenbeschluss.
- Der Zeitraum zwischen der Einreichung der Klage und dem Urteil beläuft sich auf ca. 3 Monate bis zu mehreren Jahren.
Leider können sich die Prozesse erheblich dadurch verzögern, weil Gutachten, seien es Unfallrekonstruktionsgutachten oder medizinische Gutachten, eingeholt werden müssen.