So können Sie Ihre Scheidung online durchführen

Sie füllen den Aufnahmebogen aus und senden ihn an mich zurück nebst unterzeichneter Vollmacht. Des Weiteren benötige ich die Heiratsurkunde und evtl. Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder.

Mit dem Scheidungsantrag ist auch ein so genannter Gerichtskostenvorschuss fällig, dessen Höhe unter anderem von Ihrem Nettoeinkommen sowie dem Nettoeinkommen des Ehepartners abhängig ist. Diese Beträge werden dann mit 3 multipliziert. Dies wäre dann der Gegenstandswert (evtl. noch zzgl. für das Versorgungsausgleichsverfahren) für das Scheidungsverfahren.

Es ist jedoch nicht in allen Fällen ein Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen, nämlich dann nicht, wenn Sie Anspruch auf so genannte Verfahrenskostenhilfe (VKH) oder auf einen Verfahrenskostenvorschuss (VKV) haben.

Sollten Sie keinen Anspruch auf VKH oder VKV haben, würde ich den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen, wenn der Gerichtskostenvorschuss, den ich an das zu-ständige Familiengericht weiterzuleiten habe, von Ihnen überwiesen ist und darüber hinaus noch ein Vorschuss auf meine Gebühren.

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Verkehrsrechtsregulierungen online

Sie füllen den Aufnahmebogen aus und übersenden diesen nebst einer unterzeichneten Vollmacht an mich zurück.

Ich schreibe den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners an und mache Ihre Ansprüche geltend, sofern ich zu dem Ergebnis komme, dass der Unfallgegner zumindest eine Teilschuld am Zustandekommen des Unfalls trifft.

Sollte ein Haftpflichtversicherer nicht existieren beispielsweise bei Fußgängern oder Radfahrern, die den Unfall verursacht haben, würden diese selbstverständlich anstatt des Versicherers angeschrieben werden.

Sollten Sie über eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung verfügen, würde ich diese anschreiben und um Deckungszusage bitten.

Die Antwort des Versicherers lässt in aller Regel 2-3 Wochen auf sich warten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Angelegenheit dann endgültig abgeschlossen ist.

Je nach Umfang dauert die Schadensregulierung durch den Versicherer drei Wochen bis zu mehreren Monaten, je nachdem, ob noch gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen ist oder nicht.

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